Oktober 2024 – Ausfallhonorar bei Terminversäumnis
Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte beachten Sie, dass wir in unserer Praxis mit festen Terminvergaben arbeiten. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden im Voraus ab. So ermöglichen Sie uns, die Behandlungszeit anderweitig zu vergeben.
Bei nicht rechtzeitiger Absage behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu erheben.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam